Gespeichert: 22.07.2010 12:05 Geändert:22.07.2010 12:05 von lombardo
| beim Pferdkauf betrogen!
Hallo, ich habe ein Pferd gekauft und bar bezahlt, ohne Vertrag, aber mit Handschlag. Innerhalb der 9 Tage habe ich das Pferd untersuchen lassen und es wurde ein schwerer Nierenschaden festgestellt. Der renomierte Handelsstall weigert sch jetzt offenschtlich, mir das Geld zurückzugeben. Kennt jemand einen tollen Anwalt für solche Probleme? Besten Dank :)
Werde bei Bedarf den Namen des Händlers gerne bekannt geben
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| | Gespeichert: 22.07.2010 12:33 von Tiffybär
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Hallo Lobardo
Das nennt man FREUNDLICH sein!!!! Hast du ihm Art. 202 OR schon gezeigt (Hoffe der Artikel stimmt noch, hat ja dieses Jahr geändert und habe nur ein älteres OR zur Hand)?? (Ich arbeite bei einem Notar) 9 Tage Gewährleistungsfrist... So wie du geschrieben hast, hast du diese eingehalten. Das Problem ist nur, du hast keinen Beweis (auf schwarzweiss) wann du das PFerd gekauft hast, oder gibt es einen?? Wie teuer war dein Pferd, wenn ich fragen darf? Denn ein Anwalt kann seeeehr teuer werden. Hast du schon probiert zu verhandeln, Teilrückerstattung des Kaufpreises? Bist du in Bern zuhause?? Glaube Aebersold und Haas ist ein Anwalt im Team...
Hoffe, dass du das hinkriegst!!!!!!!!!!
Gruss
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Gespeichert: 22.07.2010 13:15 Geändert:22.07.2010 13:15 von lombardo
| beim Pferdekauf betrogen
Hallo Tiffybär
Vielen Dank für Deine Antwort Es geht um nahezu 30'000.- ! Ich habe natürlich innerhalb der neun Tage den Tierarztbericht eingeschrieben zugestellt. Also wusste er dass das Pferd krank ist. Bin im Kanton Bern zuhause, ja.
Am allerliebsten möchte ich das verbreiten, damit niemandem mehr so etwas passieren kann bei diesem Händler! Kennst Du da vielleicht eine Möglichkeit?
Fürchte mich schon vor noch mehr Kosten, andrerseits ist es auch egal, denn so einer soll nicht immer ungeschoren davonkommen.
Meinst Du Aebersold und Haas sind gut genug? Laut Berichten sieht es in der Schweiz ja sehr schlecht aus für den Pferdekäufer.
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Gespeichert: 22.07.2010 13:18 von Nunuche
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das Blöde an der Sache ist, dass der Vertrag nicht aufs Papier gesetzt worden ist, da wäre die Sache viel viel einfacher !!
Will der Händler wirklich nichts davon wissen ? Wenn ja, würde ich zur polizei gehen.. die werden dir sicher sagen wie du diese Sache weiter in die Justiz bringen kannst.
Viel Glück !
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Gespeichert: 22.07.2010 14:19 von Reiterlein
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Sofern du erst mal einen Versuch ohne Anwalt unternehmen willst, würde ich den Betrag schriftlich, eingeschrieben mit nochmaliger Beilage der TA-Bescheinigung einfordern. Dann gesetzmässig abmahnen und dann den Betrag beim Friedensrichter einklagen. Diese Klage würde ich bei der Mahnung vermerken (oder braucht es eine 2. Mahnung, glaube zwar nicht. Kannst du noch abklären). Der Friedensrichter ist dann hoffentlich nicht ein Bekannter des Verkäufers... (bei mir passiert). Damals ging es aber nicht um einen so hohen Betrag. Wegen bekanntem und verschwiegenem SE hatte ich einen Teilbetrag zurück gefordert. Da ich die STute in der Zwischenzeit vom Hengst meiner Wahl hatte decken lassen, wollte ich sie trotzdem behalten. Allerdings war mir schriftlich gegeben worden, dass sie kein SE hat...
Ich wünsche dir viel Nerven und Entschlossenheit! Lass dich nicht einschüchtern. Bei mir z.B. kam damals, als ich mit dem Friedensrichtervermerk gemahnt hatte ein Schreiben eines Anwalts (auch Bekannter der Händlerin).
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Gespeichert: 22.07.2010 17:07 von Pegasus
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Eine Mahnung reicht.
Auch ein mündlicher Vertrag ist verbindlich. Pferdekauf mit Handschlag ist in der Schweiz immer noch gang und gäbe.
Du hast ebenfalls die Möglichkeit, das Pferd zurück zu geben und der Verkäufer muss dir das Geld zurück erstatten. Dieser Nierenschaden ist ein grober Mangel, wie gesagt, das fällt unter die Gewährleistung. Wenn er es vor dem Kauf gewusst hat (seeeehr wahrscheinlich), kannst du auch das Geld zurück fordern wegen arglistiger Täuschung. Oder, wenn es nicht klappt, ihn deswegen anzeigen. Da musst du dann aber beweisen können, dass der Händler von dem Defekt gewusst hat.
Zu Art. 202 OR: Falls du alle Belege (Tierarzt, Post) noch hast, dann bist du eigentlich absolut im Recht. Es heisst auch, in dieser Frist muss das Tier durch einen Sachverständigen untersucht werden, wenn das von der zuständigen Behörde verlangt wird. Hast du ja ebenfalls schon gemacht. Somit spricht alles für dich.
Art. 203 OR: Bei absichtlicher Täuschung des Käufers durch den Verkäufer findet eine Beschränkung der Gewährleistung wegen versäumter Anzeige nicht statt.
Arbeite mit 3 Juristen in der Rechtsabteilung einer grossen Firma. Leider ist der Jurist, der das Vertragswesen betreut auf Geschäftsreise und anschliessend in den Ferien.
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Gespeichert: 22.07.2010 18:52 Geändert:22.07.2010 18:52 von lombardo
| Pegasus Vielen Dank für Deine aufmunternden Worte und die Auskunft. Ich habe eben einen Bericht gelesen, ist zwar schon 5 Jahre alt, aber da schreibt ein Anwalt Dr, Ulf Walz, soll ein Profi sein, dass man eben das, dass er es gewusst hat, in 99 von 100 Fällen nicht beweisen kann. Da fürchte ich mich davor. In der Schweiz ist das Rechtswesen wohl nicht zu Gunsten des Unschuldigen!
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Gespeichert: 22.07.2010 22:20 von tagada
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Verstehe Deine Frust... nur den Namen, totzdem nicht im Internet veröffentlichen (wäre rechtlich bestimmt ein Fehler).
Schade dass Du keinen Vertrag hast. Ohne, gilt Art 202 für Viehandel
"Enthält beim Handel mit Vieh die schriftliche Zusicherung keine
Fristbestimmung und handelt es sich nicht um Gewährleistung für
Trächtigkeit, so haftet der Verkäufer dem Käufer nur, wenn der Mangel
binnen neun Tagen, von der Übergabe oder vom Annahmeverzug an gerechnet,
entdeckt und angezeigt wird, und wenn binnen der gleichen Frist bei der
zuständigen Behörde die Untersuchung des Tieres durch Sachverständige
verlangt wird."
Wenn ich mich nicht täusche gilt die gesetzliche "Garantie" von 9 Tagen nur für Gewährsmängel (
davon gibt's in der Schweiz 7: Dämpfigkeit, Dummkoller, Kehlkopfpfeifen, Koppen, Periodische
Augenentzündung (Mondblindheit), Rot, Stättigkeit).
Nun bin ich absolut nicht jurist und rate Dir doch mal bei einem Anwalt nachzufragen. Sehr Ehrlich scheint der Händler nun wirklich nicht vorzugehen.
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, ich lerne gerne immer wieder mal was dazu.
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Gespeichert: 23.07.2010 13:02 von tagada
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Stimmt Blondinette. Habe nich mal richtig nachgelesen was ich geschrieben habe ;)
Zur Stättigkeit: also ich spreche ja meistens Franz. Kannte den franz Namen "Immobilité" und habe per internet etwas nachgeforscht und eben diesen Begriff gefunden - vielleicht gibt's noch andere Namen für dieses Problem: hier ein Link: hier ein Beitrag über Gewährsmängel , in der Schweiz gibt's jedoch nur 7 davon. Hatte früher alle für Brevet lernen müssen, aber weiss nicht ob dies heute immer noch zum Stoff zählt.
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Gespeichert: 23.07.2010 13:23 von Pegasus
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Der richtige Begriff ist anscheinend "Stetigkeit" und ist ein Charakterproblem. Bei meinem Brevet vor 15 oder mehr Jahren war alles viel oberflächlicher und die Mängel haben wir nicht mal erwähnt. Auch nicht beim Silbertest. Danke für die Info.
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Gespeichert: 23.07.2010 13:36 von Tiffybär
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@ Lomardo: Ich weiss es nicht, ganz ehrlich.. Die Idee mit der Polizei finde ich nicht schlecht, du kannst den Händler anzeigen wegen absichtlicher Täuschung!!! Da wäre er ev auch bekannter... Ist auch im OR um Art. 80-120 geregelt (würde ich sagen, hab es nicht mehr genau im Kopf) Danach würde ich auch wie Reiterlein geschrieben, den Weg zum Friedensrichter einschlagen.. Aber nur mit Anwalt..
@ Pegasus: Logisch ist ein mündlicher Vertrag verbindlich.. Doch die Beweislage ist schwieriger.
Ich würde meinen, so wie der Händler auf den Bericht reagiert hat, wusste er davon. Denn ein Verkäufer will sein Kunde immer zufriedenstellen. Bei einem solchen Vorfall ist es schlecht für seinen Namen, dies würde er verhindern, wenn er es noch nicht wusste.
Wenn ich die wäre Lombardo würde ich im Telefonbuch, Internet nach einem Anwalt suchen.. egal was für einer. Dann fragst du dort einmal an, ob er eine Idee hat, einen spezialisierten Anwalt kennt etc.
Bei diesem Betrag würe ich einen Anwalt, der vielleicht 5000.-- kostet, hinzuziehen!!
Hoffe, ihr versteht was ich meine: hat ein wenig pressiert, da ich nicht viel Zeit hatte im Mittag...
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Gespeichert: 23.07.2010 19:57 von tagada
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Also gerade Polizei beiziehen würde ich jetzt nicht. Damit es ein Betrug ist, musst Du beweisen können dass der Verkäufer vor dem Verkauf bereits wusste dass ein Nierenschaden vorhanden war.
Wie wurde dieser überhaupt festgestellt, was wies darauf hin ?
Versuche dich doch hier mal zu erkundigen: http://www.pferd-und-recht.ch ich kenne den Anwalt zwar nicht, habe aber eine Broschüre die er herausgegeben hatte gelesen. Das Recht ist nicht immer logisch.
Ist auch möglich dass wenn Du einen Anwalt nimmst, der Verkäufer plötzlich doch irgendwie reagiert bevor sein Namen öffentlich in Zusammenhang mit einem Prozess auch in den Medien erwähnt wird.
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Gespeichert: 26.07.2010 11:01 Geändert:26.07.2010 11:01 von lombardo
| tagada
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Der Nierenschaden wurde durch Bluttest festgestellt. Wenn die Werte zu hoch sind, deutete dies daraufhin, dass die Nieren mind 50% geschädigt sind.
Für mich ist der Befund so eindeutig, dass ich einfach nicht verstehen kann, dass ein Händler solche Geschäfte nicht rückgängig machen will. Das ist doch kein anständiger Handelsstall! Für mich ist das kein sauberes Geschäft!
Mein Lehrgeld ist wohl etwas sehr hoch.
Aber Ehrlichkeit und Anstand und Barbezahlung scheinen auch ein bisschen Dummheit von mir zu sein.
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Gespeichert: 26.07.2010 11:05 von Johanna
 | MIch beschäftigt nun das Schicksal des Pferdes und Deines. Was machst Du nun? Wie alt ist das Pferd und welche Therapie könnte man machen? Hast Du trotzdem eine gute Beziehung zu dem Pferd oder bist Du einfach nur wütend?
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Gespeichert: 26.07.2010 11:42 Geändert:26.07.2010 11:42 von tagada
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Bin 100% mit lombardo einverstanden. Es riecht wirklich nach einem unfairen Geschäft. An deiner Stelle würde ich wirklich mal bei einem Anwalt anfragen und mindestens versuchen dem Händler etwas Angst zu machen. Vielleicht willigt er dann doch noch zu einer Rücknahme des Pferdes - oder zumindest einem Austausch - ein.
Was sagt den der TA dazu ? Und wie steht es um die Zukunft dieses Pferdes aus ?
Ich verstehe auch nicht warum ein Händler keinen Vertrag anbietet (oder wolltest Du keinen Vertrag ?).
Wenn Du eventuell den Rechtweg eingehen möchtest, rate ich Dir vorerst keinen Namen zu veröffentlichen, das wäre rechtlich gesehen ein Fehler.
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Gespeichert: 26.07.2010 12:55 Geändert:26.07.2010 12:55 von lombardo
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Liebe Johanna
Das ganz ganz Schlimme ist ja, das kommt noch erschwerend dazu, dass das Pferd so wundervoll ist. Wir tun das Beste für ihn. Er soll ja nicht unter diesem unedlen Händler leiden.Er ist erst 6 jährig!
Natürlich sind wir sehr wütend und extrem enttäuscht. Das Pferd kann aber nichts dafür. Wenn die Nieren zu 50 % lädiert sind, kann man eben nichts mehr retten. Ein Mensch müsste an die Nierenmaschine. Niemand weiss, wie lange sich der Zustand hält und wann das Pferd zusammenbricht. Ich reite ihn täglich, springe aber natürlich nicht mit ihm. Wär ja noch schöner, wenn der noch solche Leistungen vollbringen müsste...
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Gespeichert: 26.07.2010 12:57 von lombardo
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Liebe tagada
Ich habe mit Bart Krenger, dem Pferdspezial -Anwalt Kontakt. Ich werde das Ganze schon nicht auf mir beruhen lassen. Ich frage mich einfach, wo das Gerechtigkeitsempfinden des Verkäufers ist und wo seine Ehrgefühle sich verstecken.
Ich habe zwei Fehler gemacht, der erste war, dass ch zu diesem Händler gefahrn bin und der Zweite, dass ich bar bezahlt habe.
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Gespeichert: 26.07.2010 21:28 von Johanna
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Also es gibt keine Rettung für das Pferd! So hast Du noch eine riesen psychische Belastung zu tragen!
Der Händler muss dafür geradestehen! Wirst Du das Pferd bis zu seinem Tod behalten? Das ist wirklich ganz, ganz grossartig von Dir! Wenn Du es zurückgeben müsstest, wär es schlimm für das Pferd. Dieser Händler hat bestimmt kein Herz, wenn er so mit den Menschen umgeht, wie wird er zu den Tieren sein?
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Mail an Johanna
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